Vorstand Nach § 7 der Vereinssatzung besteht der Vorstand
aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und vier Beisitzern. Der
Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Ämter
des Vorstandes sind Ehrenämter. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder
beträgt je drei Jahre. Jährlich scheidet je ein Drittel der
Vorstandsmitglieder aus. Eine Wiederwahl ist zulässig. |
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